Sicherheit durch Prüfung
Die gesetzliche Unfallversicherung schreibt in den Unfallverhütungsvorschriften eine jährliche Überprüfung aller Hebezeuge, Krane, Last- und Anschlagmittel sowie persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz vor.
Die aus der Nichtbeachtung dieser Unfallverhütungsvorschriften ergebenen rechtlichen Konsequenzen kann zivilrechtliche Schadensersatzansprüche oder auch arbeits- bzw. sogar strafrechtliche Folgen für einen Betrieb nach sich ziehen.
Wir helfen Ihnen gerne, solche unangenehmen Überraschungen zu vermeiden und bieten UVV-Prüfungen nach BGV und BGR für:
- Seile und Seilwinden
- Ketten (z. B. Anschlagketten)
- Hebebänder
- Rundschlingen
- Leitern
- Tritte
- Hub- und Zuggeräte
- Absturz-Sicherungen
Desweiteren bieten wir Ihnen einen mobilen Prüfservice an. Dieser ist bestens ausgerüstet und führt die erforderlichen UVV-Prüfungen oder Reparaturen direkt vor Ort durch.
Unser Spezialist vom Technischen Prüfdienst steht Ihnen gern mit Rat und Tat unter der Rufnummer +49 (0) 461 9042-150 zur Seite.